Wie kürzlich bereits angerissen, hat am Mittwoch der vorvergangenen Woche, dem 11.02.09, die letzte Sitzung des Akademischen Senats der FU Statt gefunden.
Von dieser am Ende der AS-Wahlperiode und der Vorlesungszeit recht konstruktiv verlaufenen Sitzung im Folgenden nun ein Bericht.
Konstruktive Kritik ist erwünscht. Für etwaige Monita hierzu verweise ich auf die Kommentarfunktion dieser Seite. Ich verweise insbesondere auch das FU-Präsidium auf diese diskursive Möglichkeit. (Der Verfasser, Mathias Bartelt)
Beginn der AS-Sitzung
Zu Beginn der Sitzung teilte FU-Vizepräsidentin Ursula Lehmkuhl mit, daß sie den dies Mal abwesenden FU-Präsidenten Dieter Lenzen als Sitzungsleitung des AS vertrete.
Dabei ließ sie es sich unter dem Tagesordnungspunkt 0. „Mitteilungen und Anfragen“ nicht nehmen, hervor zu heben, wie heraus ragend die FU sei, indem sie mitteilte:
– Daß dem jüngsten Vortrag Judith Butlers an der FU über 3.000 Gäste beigewohnt hätten.
– Daß der „Margherita-von-Brentano-Preis der FU 2008“ an die UNO-Frauenrechtlerin Schöpp-Schilling verliehen worden ist.
– Daß der EU-Kommissar für Mehrsprachigkeit am Freitag darauf, dem 13.02.09, ebenfalls an der FU zugegen sein werde.
– Daß FU-Chemiker durch Identifikation einer neuen Wirkstoffklasse als Entzündungshemmer einen neuen Ansatz zur Behandlung von Entzündungserkrankungen gefunden hätten.
– Daß das FU-Präsidium allen FU-Fachbereichen und AS-Mitgliedern mitgeteilt habe (aus der AS-Anlage:): „Das Präsidium der Freien Universität Berlin weist darauf hin, dass es untersagt ist, Plakate, Transparente, Flugblätter, Aufkleber, Kleidungsstücke mit strafbarem Inhalt (insbesondere die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB, volksverhetzenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, rechtsradikalen oder beleidigenden Charakter) in den Liegenschaften der Freien Universität Berlin mit sich zu führen.“
und damit dem Wunsch der Studierenden entgegen gekommen sei.
Das FU-Studierendenparlament hatte zuvor einen Beschluß gefaßt, in dem es Personen mit „Thor Steinar“-Kleidung oder -Accessoires den Zugang zu Räumen, Veranstaltungen und Versammlungen der Studierendenschaft der FU verwehrt und darüber hinaus das FU-Präsidium dazu auffordert, Selbiges für die ganze FU auf den Weg zu bringen. Ein entsprechender Antrag war auch für den Akademischen Senat gestellt worden. Die studentische AS-Vertreterin Sarah Walz bezog sich in der Sitzung darauf wie auch auf ein entsprechendes Verbot im Deutschen Bundestag und fragte nun, wer denn in der FU für ein Verbot zuständig sei. Lehmkuhl antwortete: „Zuständig ist das Präsidium“. Es habe sich damit aus einander gesetzt und schließe mit seiner bereits erwähnten Erklärung an den Wortlaut von Bundestag und Schweriner Landtag an – als weitere Formulierung.
Walz und Lehmkuhl schienen schließlich eine unterschiedliche Kenntnis bzw. Interpretation der Bundestags-Formulierung wie auch der Rechtslage zu besitzen, weshalb hierzu nichts Weiteres verlautete.
Mehr dazu nun auch hier und hier.
Dort wird ein weiteres Schreiben des FU-Präsidiums erwähnt, in dem es heißt, „… dass „Beschlüsse über den Zugang von Personen mit einer bestimmten Kleidung“ nicht im Akademischen Senat gefasst werden können.“ Dieses Schreiben war offenbar bereits vor der vorliegenden AS-Sitzung ergangen.
– Weiter stellte Sarah Walz eine Anfrage zur jüngsten Initiative des FU-Präsidiums für eine Beschränkung der Wiederholungsmöglichkeiten von Prüfungen in Bachelor und Master. Ursula Lehmkuhl gab hierzu unter Verweis auf die Abwesenheit der für Studium und Lehre zuständigen FU-Vizepräsidentin Christine Keitel-Kreidt keine Auskunft. Sie konzedierte jedoch, es werde später eine schriftliche Auskunft gegeben. Hajo Funke griff von professoraler Seite auf: Dies müßte, falls es Aktuelleres gebe, wieder im AS behandelt werden. Lehmkuhl bejahte.
– Funke fragte auch nach, was der gegenwärtige Stand sei in Bezug auf die derzeitige Haushaltssperre in der FU im Umfang von 7,5 % oder 15 Mio EUR und die derzeitigen Neuverhandlungen zu den Berliner Hochschulverträgen. Laut Lehmkuhl und FU-Kanzler Peter Lange gebe es noch keinen neuen Stand. Da FU-Präsident Dieter Lenzen abwesend war, wollte sie darüber hinaus selbst keine Auskunft geben. Die Hochschulvertragsverhandlungen sollen laut Lehmkuhl nun bis Mitte/Ende April gehen. Dies ist ein Monat mehr, als noch vor einigen Monaten vorgesehen worden war. Dies liegt vermutlich nicht zuletzt darin begründet, daß die Verhandlungen zwischen Berliner Wissenschaftssenator und Berliner Hochschulleitungen nach Auskunft des RefRat der HU Berlin zwischenzeitlich von Seiten der Berliner Hochschulleitungen unterbrochen worden waren.
Nach Genehmigung der Tagesordnung (TOP 1) in der zuvor versandten und hier wie folgt behandelten Form stand das Protokoll der AS-Sitzung vom 22.10.2008 zur Genehmigung aus (TOP 2).
PolSoz-Berufungsverfahren „völlig rechtmäßig“
Dieses Protokoll wurde vom AS mit der Ergänzung beschlossen, daß sowohl Ursula Lehmkuhl als auch Rechtsamt-Leiter Hellmut-Johannes Lange (der oberste Rechtsberater des FU-Präsidiums) den Verlauf der beiden Berufungsverfahren im Fall von Sven Chojnacki und Christoph Zürcher am Fachbereich Politik und Sozialwissenschaften als „völlig rechtmäßig“ erklärt haben.
„Einstein-Stiftung“
Beim TOP 3 „Einstein-Stiftung“ äußerte sich Ursula Lehmkuhl zur Diskussion der Sitzung des aktiven FU-Kuratoriums in der Woche zuvor. Dort anwesend gewesen sei der Berliner Wissenschaftsstaatssekretär Hans-Gerhard Husung, der dort zur „Einstein-Stiftung“ befragt worden sei. Daraus folge: „Die Satzung [der Stiftung, M.B.]“ so Lehmkuhl, „so, wie sie uns vorliegt, ist identisch.“ Gemeint: Identisch mit der Satzung, die der Berliner Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner in der hier zu Grunde liegenden AS-Sitzung vorgestellt hatte. Siehe zur Satzung auch hier.
Die Mittelvergabe der Stiftung sollte mindestens dem Wunsch von FU-Präsidium und -AS nach wissenschaftsbasiert geschehen (zur gegenwärtigen Auffassung der übrigen Berliner Hochschulen kann hier keine Aussage getroffen werden). Staatssekretär Husung habe im Kuratorium bestätigt: das Geld werde durch den Berliner Senat von der Dachstiftung „Einstein-Stiftung-Berlin“ an die Tochterinstitution „Einstein gGmbH“ durchgereicht. Weitere Drittmittel würden zweckgebunden an weitere gGmbHs vergeben. Es werde also, so Lehmkuhl, wissenschaftsbasiert geschehen. Bisher seien aus der „Einstein-Stiftung“ keine Mittel geflossen, außer der Anschub- und der Übergangsfinanzierung der „Exzellenz-Cluster“.
Sie bezog sich weiter auf das Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes und verwies auch auf die Presse (gemeint: der jüngste „Tagesspiegel“-Artikel hierzu). Sie zitierte daraus eine Passage, in der formuliert sei: Die Einrichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts, die öffentliche Aufgaben erfülle, bedürfe einer Gesetzesgrundlage. Sie ohne Parlament einzurichten sei jedoch gängige, weit verbreitete Rechtspraxis.
Damit gebe es eine Rechtsnorm einerseits und eine Rechtspraxis andererseits. Dies werde, so Lehmkuhl und der Artikel übereinstimmend, noch weiter rechtlich geprüft.
Vorlesungszeiten 2010 und 2011
Beim TOP 4 wurden die Vorlesungszeiten für die kommenden Semester beschlossen. Dem Vorschlag des FU-Präsidenten wurde hier einstimmmig gefolgt:
– Im Wintersemester 2010/2011 sollen die Vorlesungen am 18. Oktober 2010 (Montag) beginnen und am 19. Februar 2011 (Samstag) enden. Akademische Ferien: 20. Dezember 2010 (Montag) bis 01. Januar 2011 (Samstag).
– Im Sommersemester 2011 ist Vorlesungsbeginn der 11. April 2011 (Montag) und -ende der 16. Juli 2011 (Samstag).
Sarah Walz stellte darüber hinaus die Frage, wie es sich mit der Initiative der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zur grundsätzlichen Verschiebung der Semesterzeiten [zur „besseren internationalen Vergleichbarkeit“, M.B.] verhalte. Lehmkuhl antwortete, die Diskussion werde in der HRK in Reaktion auf die öffentliche Diskussion fort gesetzt.
Insbesondere FU-Präsident Dieter Lenzen, der dem Präsidium der HRK angehört, hatte im vergangenen Jahr für die Verschiebung der Semesterzeiten geworben. Die „FAZ“ hatte sich später bereits ablehnend dazu geäußert.
Kürzlich hatte ich bereits über die viel beachtete Unterschriftenaktion der Universität Konstanz gegen die Verschiebung der Semesterzeiten berichtet, laut der durch das HRK-Vorhaben, vom Wintersemester 2011 an die Vorlesungszeiten Anfang September statt Mitte Oktober bzw. Anfang März statt Mitte April beginnen zu lassen, die Bewerbungsfristen für Schulabgänger/innen verknappt würden und die hochschuleigenen Zulassungsverfahren unter Zeitdruck gerieten. Durch die Angleichung der deutschen Semestertaktung an internationale Muster werde demnach der länderübergreifende Austausch zwischen Forschenden nicht gefördert, sondern erschwert. Gerade die derzeitige Zeitversetzung der akademischen Kalender erleichtere deutschen Forschenden im März und September Gastaufenthalte an ausländischen Universitäten. Umgekehrt könnten Professor/innen und Doktorand/innen aus dem Ausland im Juni oder Juli nach Deutschland kommen, ohne heimische Lehrverpflichtungen zu verletzen.
Ferienausschuß
Unter TOP 5 wurde der Ferienausschuß des Akademischen Senats gewählt, der für Feriensitzungen mit einer verkleinerten Anzahl stimmberechtigter Mitglieder beschlußfähig ist. Diesem werden 7 Professor/innen, 2 Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen, 2 Sonstige Mitarbeiter/innen und 2 Studierende angehören. Von Sarah Walz wurden für die Studierenden Tom Jennissen und sie selbst (beide: „Fachschaftsinitiativen/Offene Liste“) vorgeschlagen und vom AS angenommen.
Drittmittelsatzung für die FU
TOP 6 befaßte sich mit dem Vorschlag einer nun erstmals vorgelegten Drittmittelsatzung für die FU. Sarah Walz fragte hier, warum dies zu diesem Zeitpunkt geschehe. FU-Kanzler Lange antwortete: „Es gibt keinen Anlaß“. Gleich darauf fügte er hinzu, die Berliner Wissenschaftsverwaltung habe massiv und ultimativ darauf gedrängt, daher sei entschieden worden, nun eine Satzung für die FU vorzuschlagen.
Bisher war dies von Seiten der FU nicht für notwendig gehalten worden. Doch nunmehr, wie sich schon aus der Antragsbegründung ergibt, sollen Hochschullehrer/innen „… vor unberechtigten Strafvorwürfen der Bestechlichkeit oder Vorteilsnahme …“ geschützt werden.
Zeitpunkt und der genannte massive, ultimative Druck von Seiten der Berliner Wissenschaftsverwaltung lassen die Vermutung zu, daß die gerade frisch zurück liegenden und oben bereits genannten Berufungsverfahren am Fachbereich PolSoz, die großes Aufsehen in diesem Fachbereich und zum Teil über die FU hinaus erregt hatten, den entscheidenden Anlaß oder Katalysator für diese Drittmittelsatzung dargestellt haben.
Sarah Walz fragte nach, wie es üblicher Weise mit der Gremienbeteiligung bestellt sei, worauf FU-Kanzler Peter Lange antwortete: „Normalerweise geht sowas immer über’s Dekanat.“ Forschungsanträge würden auch immer in der AS-Forschungskommission behandelt. Er bekräftigte: „Die jeweils zuständigen Gremien werden damit beschäftigt, ja.“
Hajo Funke unterstrich die Bedeutung dieser Drittmittelsatzung und die darin aufgeführte Bedeutung der Gremien. Es gehe dabei auch um die Kontrolle, ob die Ressourcen für etwaige Forschungsvorhaben vorhanden seien. Es hänge davon ab, um welche Forschungsbereiche es gehe. In der Regel sei dies dann eher am FU-Präsidium anhängig. Ursula Lehmkuhl ergänzte: Bei Promotionen seien die Fachbereiche zuständig, also eigentlich die Gremien.
Wen dies eher verwirrt, die oder der sei hier nicht zuletzt auf § 3 Nr. 1 – 4 der dem vorliegenden Antrag beigefügten Drittmittel-Satzung verwiesen.
Zum Passus unter § 4 Nr. 4 der vorliegenden Drittmittel-Satzung, laut dem der Mittelgeber die Zweckbestimmung der Mittel vorgebe, fragte Walz, wie sich dies auf die Forschung nieder schlagen könne. Lehmkuhl antwortete, es gebe Verwaltungsrichtlinien für öffentliche Gelder (bspw. von Bundesforschungsministerium und Deutscher Forschungsgemeinschaft), die den allergrößten Teil des Drittmittelaufkommens der FU ausmachten. Es wurde beruhigt: „Wir stellen [bei Forschungsanträgen, M.B.] ja einen Antrag [auf Gelder, M.B.] für das, was wir wollen.“
Auf Walz‘ Frage nach Stiftungsprofessuren wurde geantwortet, daß diese nichts mit dem vorliegenden Antrag [also dem vorliegenden Antrag auf Beschluß einer Drittmittelsatzung, M.B.] zu tun habe. Auch bei Stiftungsprofessuren müsse ein Fachbereich sich überlegen: Will ich das überhaupt? Man gebe dafür dann eine bestimmte Stelle. Es müsse natürlich auch einen Geldgeber geben.
Die Vertreterin der zentralen Frauenbeauftragten der FU, Nicole Eschner, monierte, der vorliegende Satzungstext sei nicht „gegendert“. Lehmkuhl sagte zu, dies nachzuholen.
Die Drittmittelsatzung für die FU wurde vom AS einstimmig angenommen.
Studentische Anfrage auf Akteneinsicht
Auf TOP 7 stand nun nach Monate langer Verzögerung schließlich ein umfangreicher Antrag auf Akteneinsicht. Nachdem erste Versuche, die erwünschten Dokumente und Informationen direkt vom FU-Präsidium zu erhalten, von diesem damit beantwortet worden waren, dies könne nur der Akademische Senat als ganzer beschließen und einzelne AS-Mitglieder hätten keinen Rechtsanspruch darauf, stand der Antrag nun auf der Tagesordnung des Akademischen Senats. Seine Bearbeitung hatte dem Vernehmen nach offenbar immerhin einige Zeit in Anspruch genommen – doch zu mehr waren das Präsidium und sein Rechtsberater Hellmuth-Johannes Lange offenbar nicht bereit.
Ursula Lehmkuhl bekundete, das FU-Präsidium habe die Anfrage intensiv geprüft und sprach dem Akademischen Senat im Namen des FU-Präsidiums die Empfehlung aus, den Antrag zurück zu weisen. Sie verwies hier auf rechtliche Bedingungen, zu denen sich Lange äußerte: „Der entspricht nicht der Rechtslage. Ein solches Akteneinsichtsrecht existiert nicht.“ Dies behauptete er offenbar für das Recht des gesamten Akademischen Senats. Er weigerte sich im Weiteren jedoch, dies schriftlich zu bekunden.
Er verwies auf § 9 Abs. 1 der Teilgrundordnung der FU (TGO), nach dem der AS keine Zuständigkeit habe. Eine Anfrage könne „… nicht in’s Blaue hinein“ gestellt werden. Es komme darauf an, was im AS beraten werde. Auch der Umfang der Anfrage sei „… rechtlich bedenklich“.
Er verwies ernsthaft weiter auf § 9 Abs. 2 TGO in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 TGO und darüber hinaus auf § 29 des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes, wonach eine Behörde nicht die Pflicht habe, alle Unterlagen [für den Anfragenden, M.B.] „zu sortieren“. Er fuhr fort: „Das ist Alles nicht gemeint in § 9 [TGO, M.B.].“ Der Antrag sei „völlig rechtswidrig“, so Lange. Würde der AS ihn beschließen, müsse er vom FU-Präsidium als Rechtsaufsicht der FU aufgehoben werden [was schon allein deshalb problematisch ist, als das FU-Präsidium durch die Teilgrundordnung zum Teil Legislative einerseits und regierende wie judikative Exekutive andererseits zugleich ist; M.B.].
[Weitere Anmerkung: Kurz – es wurde sich mit so dargestellten und ausnahmslos „juristischen“ Argumenten erstaunlich intensiv bemüht, den Antrag auf jeden Fall und pauschal als rechtswidrig darzustellen. Es wurde mit keinem Wort auf seinen Inhalt eingegangen. Hierbei muß – rechtlich – schon allein der genannte § 9 Abs. 2 TGO bedenklich stimmen, auf den Lange sich bezogen hatte – inbesondere Satz 1:
„Der Akademische Senat hat folgende Kontrollrechte: 1. Recht auf Einholung von Gutachten, Akteneinsicht, Sachberichte, Stellungnahme, Anhörung zu allen Einzelfragen unter Beachtung der für die Vertraulichkeit von Personalakten geltenden Vorschriften sowie des Datenschutzrechts“.
Darüber hinaus erscheint der Verweis auf die „Nicht-Pflicht“ zur Akten-Sortierung nicht nur von der Verwaltungspraxis her lächerlich. Er scheint auch das Informationsfreiheitsgesetz (Bundes- wie Landesgesetz) schlicht unerwähnt zu lassen. Als Rechtsberater und somit zu gewisser „Loyalität“ verpflichteter „Anwalt“ des FU-Präsidiums läßt sich ein solches Zurechtrücken des Rechts zumindest nachvollziehen. Doch schon bei der „Liberalen Hochschulgruppe“ der FU wurde für derlei auch ein anderes Wort gefunden: „Gefälligkeitsgutachten“; M.B.]
Da Sarah Walz diese pauschale Nichtigkeits-Erklärung nicht genügte, fragte sie mit Nachdruck, welche Teile der Anfrage denn rechtlich tatsächlich problematisch seien, und ob jene, die dies nicht seien, nicht gesondert beschlossen werden könnten.
Hierauf wußte Paul Nolte eine Antwort: Im Grunde hätten sie, [d.h. die AS-Mitglieder, M.B.] auch gern das Akteneinsichtsrecht. Sie legten schon Wert auf gute Information. Doch: „Ich fühle mich gut informiert.“
Er wußte dies sogar noch verblüffender zu begründen: Eine Behörde müsse in Ruhe arbeiten können, und in diesem Sinne sei es notwendig, daß sie nicht alle Informationen [in diesem Falle an die AS-Mitglieder bzw. „Abgeordneten“, in deren Vertrauen sie arbeitet, M.B.] preis gebe.
[Anmerkung: Ich verweise Paul Nolte auf die Möglichkeit, sich hierzu auf wie eingangs erwähnte Weise selbst zu äußern; M.B.]
Sarah Walz ließ nicht ab und fragte, welche Punkte der Anfrage nun bedenklich seien. Hajo Funke bestärkte schließlich, daß durchaus Teile der Anfrage gesondert abgestimmt werden könnten. Und: „Über finanzielle Planungen wollen und können wir auch Information verlangen. Auch über Bibliotheksplanungen.“
Peter-André Alt verwies in Bezug auf die ebenfalls erfragten Studiengangsplanungen des FU-Präsidiums auf die Ausbildungskommissionen der Fachbereiche. [Dies freilich gesetzt den Fall, solche Kommissionen sind auch in anderen außer dem Fachbereich PhilGeist eingesetzt worden; M.B.]. Er erwähnte nicht, daß durchaus auch FU-übergreifend, d.h. auf zentraler Ebene (FU-Präsidium und Akademischer Senat) und insbesondere auch in den gegenwärtigen Hochschulvertragsverhandlungen grundsätzliche, für die FU und die Fachbereiche bindende Entscheidungen bezüglich der Studiengangsplanungen gefällt werden (Seite 4: „Reform des Studienangebots“) und wurden („Grundsatzbeschluß über die flächendeckende Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen …“ und Grundsatzbeschluß zur „Aufhebung von [„alten“, M.B.] Studiengängen“). Unerwähnt ließ er ebenfalls, daß auch dies bezüglich oft lange auf zentraler Ebene der FU geplant wird, bevor die Fachbereiche hiervon überhaupt in Kenntnis gesetzt werden. Siehe dazu ein weiteres Mal hier.
Paul Nolte beantragte schließlich die Ablehnung des Antrags auf Akteneinsicht aus rechtlichen Gründen. Der AS folgte in seinem Beschluß Paul Nolte mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung.
AS-Forschungskommission: Sarah Walz für die Studierenden hinein gewählt
Unter TOP 8 hatte Sarah Walz beantragt, ein studentisches Mitglied in die Forschungskommission nachzuwählen. Hierfür hatte sie sich selbst nominiert. Auch wollte sie Michael Koch („DeFo/LHG“) nominieren, der sich bereit erklärt hatte, stellvertretendes Mitglied zu werden. Doch bevor sie dazu kam, lehnte Ursula Lehmkuhl in der Sitzung eine solche Stellvertretung grundsätzlich ab. Eine solche sei „nicht vorgesehen“.
Daher wurde nur Sarah Walz als studentisches Mitglied hinein gewählt.
Die AS-Sitzung, die gerade eine Stunde gedauert hatte, wurde von Lehmkuhl damit beschlossen, daß sie den AS-Mitgliedern der nun vorüber gegangenen Wahlperiode für die „konstruktive Zusammenarbeit“ dankte.
AS-Sitzungstermine im SoSe 2009
In der Sitzung ebenfalls vorgelegt – die Mitteilung über die Sitzungstermine des Akademischen Senats im kommenden Sommersemester 2009.
Zur „Einstein-Stiftung“ siehe nun auch hier.
Hinweis:
Unter „Studentische Anfrage auf Akteneinsicht“ sind unter […] werden (Seite 4: “Reform des Studienangebots”) und wurden (”Grundsatzbeschluß über die flächendeckende Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen …” und Grundsatzbeschluß zur “Aufhebung von [„alten“, M.B.] Studiengängen”) Protokolle des AS verlinkt. Diese sind jedoch – wie auch bestimmte Online-Bibliotheken – nur von Computern innerhalb des FU-Netzes zugänglich.
MB
Zur Idee der Veränderung der Semesterzeiten siehe darüber hinaus hier
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Zu „ThorSteinar“ siehe nun auch:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/123634/index.php
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