Kein FACHSCHAFTSRAT nirgends! – Repräsentation vs. Basisdemokratie

Die Fachschaftsinitiativen des Fachbereiches Politik und
Sozialwissenschaften der FU Berlin lehnen die
Konstituierung von Fachschaftsräten ab.
Bei den Wahlen der Gremien der studentischen Selbstverwaltung wird alljährlich
neben dem Studierendenparlament (StuPa) auch ein Fachschaftsrat (FSR) für
jeden Fachbereichs (FB) neu gewählt. Der FSR soll „die besonderen Interesse
der Mitglieder der Fachschaften“ wahrnehmen und die Studierenden „in Fragen
des Studiums, der Lehre und der Prüfung“ beraten. Daneben „obliegt ihm die
besondere Betreuung der Erstsemester“1. Damit sollen (z.B.) im Falle des FB
Politik- und Sozialwissenschaften den sieben(!) gewählten Vertreter_innen alle
Aufgaben übertragen werden, die bisher die einzelnen Basisgruppen wahrnehmen.
Die Fachschaftsinitiativen betrachten den Fachschaftsrat daher als unnötige Bürokratie
und als ihrem Verständnis von Basisdemokratie entgegenstehend. Dieses
gemeinsame Positionspapier der FSIs OSI, Ethnologie und PuK soll grundlegenden
Erwägungen der Ablehnung erläutern.
Basisdemokratie vs. parlamentarische Repräsentation
Der Fachschaftsrat ist ein Gremium, das nach dem Prinzip der parlamentarischen
Repräsentation funktioniert. Die gewählten Mitglieder des FSR sollen die
Interessen der gesamten Studierendenschaft am Fachbereich vertreten. Sie
verfügen über ein freies Mandat, so dass die Studierenden faktisch keinen Einfluss
auf die Entscheidungen des Fachschaftsrats nehmen können. Ferner existieren
keine Kontrollmechanismen: Die Rechenschaftspflicht des FSR gegenüber
den Studierenden erschöpft sich in bloßer Rhetorik.
Die Fachschaftsinitiativen (FSI) favorisieren ein davon abweichendes Demokratiekonzept:
Wir sind der Auffassung, dass Studierende ihre Interessen am besten
selbst vertreten können und sollen. Da dies nur in den seltensten Fällen individuell
realisierbar ist, organisieren sich Studierende am besten in basisdemokratischen
Initiativen. Als solche verstehen sich die Fachschaftinitiativen.
Im Bereich der studentischen Selbstverwaltung erscheint uns das Konzept der
Repräsentation gänzlich ungeeignet, da mit dem FSR ein Gremium ohne jegliche
Entscheidungsbefugnisse implementiert wurde. Wenn sich „Interessenvertretung“
im Formulieren von Empfehlungsschreiben an Organe wie die Instituts-
und Fachbereichsräte (IR & FBR) und Petitionen erschöpft, verkommt das
ohnehin problematische Konzept der parlamentarischen Repräsentation vollends
zur Farce.
Wir vertreten die Auffassung, dass sich Veränderungen nicht durch die Vorlagen
eines Marionettengremiums realisieren lassen, sondern nur durch das Engagement
möglichst vieler Studierender an den Instituten zu erreichen sind.
„Demokratie spielen“ – Die Illusion der studentischen
Mitbestimmung
Der FSR erweckt den Eindruck der studentischen Mitbestimmung auf Fachbereichsebene.
Nachdem schon in der akademischen Selbstverwaltung, im Instituts-
und Fachbereichsrat, die studentischen Mitbestimmungsmöglichkeiten
durch die professorale Mehrheit marginal sind, wurde ein weiteres Gremium geschaffen,
dass der autokratischen Realität an der Uni das Deckmäntelchen demokratischer
Partizipation umhängen soll. Aufgrund seiner satzungsgemäßen
Befugnisse ist es dem FSR unmöglich, Einfluss auf Entscheidungen am
Fachbereich zu nehmen. Im FSR dürfen ausgewählte (Parteien)Vertreter_innen
Demokratie spielen und ihrem Lebenslauf nebenbei ein weiteres Amt hinzufügen.
Unter Missachtung der Interessen der Studierenden des Fachbereichs
wird hier ein demokratietheoretisches Planspiel durchexerziert, ohne konkrete
Veränderungen durchsetzen zu können. Darüber hinaus wird selbstorganisierten
Studierenden die Legitimation entzogen, eigenverantwortlich aktiv
zu werden. Der FSR ist ein Schlag ins Gesicht aller demokratisch empfindenden
Studentinnen und Studenten.
Disziplinieren durch Institutionalisierung
Die Struktur der Fachschaftsrats wurde auf besonderen Wunsch des Präsidiums
Ende der 1990er Jahre eingeführt, mit dem Ziel durch „serviceorientierte“
Fachschaftsräte die studentische Selbstverwaltung zu schwächen und die Studierendenschaft
zu entpolitisieren. Studentische Aktivitäten sollen in einen verwaltungsrechtlichen
Rahmen gepresst werden, welcher die Möglichkeiten für
Bewegung und Widerstand massiv einschränkt. Der FSR ist also eine von
oben oktroyierte Organisationsform, um die Studierendenschaft zu disziplinieren.
Oder, um es mit Foucault zu sagen:
„Ein schwachsinniger Despot kann Sklaven mit eisernen Ketten zwingen;
ein wahrer Politiker jedoch bindet sie viel fester durch die Kette ihrer eigenen
Ideen […]. Diese Band ist umso stärker, als wir seine Zusammensetzung
nicht kennen und es für unser eigenes Werk halten.“2
Wenn die studentische Selbstverwaltung mehr sein will als die „Kette der Disziplinarmacht“,
muss sie die Organisationsform frei wählen können.
Der Maulkorb als Megaphon?
Mit der Organisationsform des Fachschaftsrates ist eine weitere Schwierigkeit
verbunden: Der FSR verfügt über kein politisches Mandat. Das heißt, dass es
dem FSR (wie auch dem AStA) untersagt ist, sich zu allgemeinpolitischen
Themen zu äußern, bzw. dazu Stellung zu nehmen. So wurde beispielsweise
die Geschichtsfachschaft an der Universität Münster wegen Durchführung eines Interviews mit Emil Carlebach, Widerstandskämpfer und ehemaliger Häftling der
Konzentrationslager Buchenwald und Dachau, im Rahmen ihrer Reihe „Zeitzeug_
innengespräche“ belangt. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte
fest, die Auseinandersetzung mit zeitgeschichtlichen Ereignissen durch Organe
der Studierendenschaft stelle sich „angesichts ihres […] allgemein politischen Inhalts
nicht als zulässige Wahrnehmung der fachlichen Belange der Studierenden
[…] dar“. Das Gericht wusste auch Hinweise auf zulässige Aktivitäten zu geben:
“Interessen der Studierenden kann zum Beispiel in Anregungen zum
Lehrangebot der Hochschule oder Stellungnahmen zu Studien- oder
Prüfungsordnungen bestehen. Eine inhaltlich-wertende Auseinandersetzung
mit Gegenständen des Studienfaches, zu welcher der einzelne
Studierende im Rahmen seines Studiums natürlich berufen ist, ist jedoch
von der Aufgabenzuweisung […] nicht erfasst.“3
Deshalb erscheint uns die Anerkennung des Fachschaftsrats und die damit verbundene
Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung durch die
Zensur der herrschenden Rechtssprechung als ein Schritt in die selbstverschuldete
Unmündigkeit. Nicht alle Fehlentwicklungen im Hochschulwesen habe ihre
Ursachen in ihm selbst. Externe Ursachen nicht benennen zu dürfen ist nichts
anderes als ein Knebel.
Anstatt die Interessen „der Studierenden“ wirkungsvoll artikulieren zu können,
unterwirft sich der FSR nicht nur als Organisationsform, sondern auch als
„Sprachrohr“ studentischer Interessen strukturellen Sachzwängen. Es würden
nicht länger die einzelnen Fachschafts-Inis und Ihre Positionen wahrgenommen,
sondern die gewählten Repräsentant_innen würden als Sprecher_innen angesehen
werden.
Die Apologeten des Fachschaftsrats verwechseln den Maulkorb mit dem Megaphon.
Niemand beißt die Hand, die einen füttert…
Aus diesen Gründen lehnen die Fachschaftsinitiativen des Fachbereiches Politik-
und Sozialwissenschaften den Fachschaftsrat ab. Das Gremium ist durch
seine konzeptionelle Ausrichtung nicht dazu geeignet, die Interessen der Studierenden
am Fachbereich in angemessener Weise zu vertreten.
Jenseits der Optimierung der eigenen Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt
gibt es – auch für die Verfechter_innen der repräsentativen Demokratie – keine
rational nachvollziehbaren Gründe, eine scheindemokratische Institution wie
den FSR zu unterstützen.

Ein Positionspapier der Fachschafts-Inis PolSoz
FSI OSI, FSI Ethnologie und FSI PuK

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