Am 05.11. fand im Henry-Ford-Bau die zentrale Immatrikulationsfeier statt. An der Gestaltung der Feier gab es schon im Vorfeld Kritik. Die Veranstaltung war nur zugänglich für angemeldete Erstsemester und zwei Begleiter_innen. Die Datenschutzbeauftragte der Uni kritisierte, dass alle Angemeldeten ihre persönlichen Daten inklusive Telefonnummer angeben mussten. Und auch die Einladung Horst Köhlers als Festredner sorgte für Wirbel.
Vor diesem Hintergrund standen dann auch die Proteste, die während der Veranstaltung stattfanden. Studierende wollten die Teilnehmer_innen friedlich darauf aufmerksam machen, dass der erzeugte Schein von Exzellenz und Exklusivität dieser Uni nichts ist, wovon man sich zu sehr beeindrucken lassen sollte.
Was dann geschah, ist ein für die letzten Jahre außergewöhnlicher Vorgang. Protestierende Studierende sahen sich auf dem Unigelände massiver Polizeirepression gegenüber. Zunächst wurden massenhaft Platzverweise gegen Einzelpersonen ausgesprochen, weil diese vor dem Eingang des Henry-Ford-Baus Plakate hielten. Unter Androhung einer Strafanzeige wurde das mit dem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz begründet. Diese Platzverweise wirkten anfangs noch bizarr, da sie sogar verschiedene Universitätsgebäude mit einschlossen.
Dann kam es aber zu fünf Festnahmen. Mit zum Teil heftiger Gewalt wurden Studierende unmittelbar auf dem Gelände ihrer Universität festgenommen und das wegen an den Haaren herbeigezogener Vorwürfe wie dem der Bundespräsidentenbeleidigung. Der Skandal daran ist vor allem, dass es nicht mal mehr erlaubt ist, dass wir Studierende an unserer Uni friedlich unsere Meinung äußern. Wenn ein Universitätspräsidium, das sich selbst gerne mit den Bekenntnissen zu Freiheit und Demokratie schmückt, derart repressive Zustände zulässt, sollte das wirklich zu denken geben. Wenn man noch nicht mal mehr als Einzelperson an der eigenen Uni seine Gedanken äußern darf, dann gelten hier elementare Grundsätze der Meinungsfreiheit nicht mehr.
Wichtig ist es jetzt, diesen Vorfall nicht einfach so geschehen zu lassen. Man muss deutlich machen, dass hier eine Grenze überschritten wurde.
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hallo,
wenn jemand die betroffenen, waere es souverän, die bullen ebenfalls anzuzeigen.
evtl. wegen verstoßes gegen § 21 VersG:
„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
…das gilt auch (bzw. erst „recht) für bullen!
eine versammlung liegt bereits vor, wenn min. 3 leute zusammen demonstrieren.
gegen diese dürfen die bullen nicht vorgehen! (erst nach einem verbot und einer nachfolgenden auflösung, zumal ich keine verbotsgründe für die friedliche versammlung sehen kann. insbesondere wäre eine nichtanmeldung nicht ausreichend für ein verbot.)